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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 68/06 AY ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2007 - L 20 B 68/06 AY ER (https://dejure.org/2007,19519)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2007 - L 20 B 68/06 AY ER (https://dejure.org/2007,19519)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Einstweilige Anordnung bezüglich zukünftiger Bewilligungszeiträume; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Verweigerung existenzsichernder Leistungen auf Grund bloßer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 13.11.2006 - S 10 AY 26/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 68/06 AY ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 68/06
Dienen Leistungen - wie die Leistungen nach dem AsyIbLG - der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens als verfassungsrechtlicher Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 (80)) und unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit besteht (vgl. BVerfGE 35, 202 (235)), ist zur Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller vorrangig auf die gegenwärtige Lage abzustellen. - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 68/06
Dienen Leistungen - wie die Leistungen nach dem AsyIbLG - der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens als verfassungsrechtlicher Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 (80)) und unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit besteht (vgl. BVerfGE 35, 202 (235)), ist zur Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller vorrangig auf die gegenwärtige Lage abzustellen. - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 68/06
Hinsichtlich des Anordnungsanspruchs sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist dies nicht möglich, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - L 20 B 1/07
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 20 B 68/06
Zur Überzeugung des Senats liegen aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart (insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall etwa von dem Sachverhalt im Verfahren L 20 B 1/07 AY ER, Beschluss vom 26.02.2007) hinein zahlreiche Umstände vor, die erhebliche Zweifel an der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller begründen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 33/07
Sozialhilfe
Im anschließenden einstweiligen Rechtsschutz- und Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerde der Antragsgegnerin durch Beschluss des Senats vom 02.03.2007 (L 20 B 68/06 AY ER) stattgegeben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.Der Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 02.03.2007 (Az: L 20 B 68/06 AY ER) für den Zeitraum 11.10.2006 bis 31.12.2006 Zweifel an der Bedürftigkeit der Antragsteller geäußert.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 20 B 22/07
Sozialhilfe
Der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.11.2006, in dem die Antragsgegnerin vorläufig verpflichtet wurde, den Antragstellern vom 11.10.2006 bis zum 31.12.2006 Leistungen nach § 3 AsylbLG zu gewähren, wurde durch Beschluss des Senats vom 02.03.2007 (L 20 B 68/06 AY ER) geändert, und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt.